Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Werbekampagnen auf der 18/1-Großfläche am Mühlhof, Kaiserstuhlstraße 8, 79106 Freiburg im Breisgau.
Anbieter ist:
Mühlhof Freiburg
Inhaber: Enno Mühlhoff
Kaiserstuhlstraße 8
79106 Freiburg im Breisgau
Deutschland
E-Mail: info@muehlhof.de
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine und vergleichbare Organisationen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Reservierung und Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen oder institutionellen Tätigkeit zu handeln.
2. Gegenstand der Leistung
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Nutzung einer Werbefläche auf der zweiseitigen Mühlhof-18/1-Werbetafel.
Eine Kampagne umfasst die Belegung genau einer Seite der Werbetafel für 14 aufeinanderfolgende Kalendertage. Die Belegung beider Seiten während desselben Zeitraums erfordert die Buchung von zwei Kampagnen.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst eine Kampagne:
- 14 aufeinanderfolgende Kalendertage auf einer Tafelseite,
- einen Standarddruck des vom Kunden bereitgestellten Motivs,
- das Aufhängen des Plakats,
- das Abnehmen des Plakats nach Kampagnenende.
Die Entwicklung oder Gestaltung des Werbemotivs ist nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
3. Reservierung und Vertragsschluss
Die Reservierung über die Website ist unverbindlich. Durch das Absenden des Reservierungsformulars entstehen noch kein Vertrag und keine Zahlungspflicht.
Nach Eingang der Reservierung prüft der Mühlhof die Buchung und übermittelt dem Kunden eine Rechnung. Die Rechnung stellt zugleich ein verbindliches Vertragsangebot für das darin bezeichnete Kampagnenpaket dar. Der Vertrag kommt erst durch den vollständigen Eingang des Rechnungsbetrags beim Mühlhof zustande.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung, kann der Mühlhof das Angebot zurückziehen und die Reservierung freigeben. Eine automatisch versandte Eingangs- oder Reservierungsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
4. Gründungspartner-Vorverkauf
Die Gründungspartnerpakete sind ein mengenmäßig begrenzter Vorverkauf zukünftiger Werbeleistungen. Das Finanzierungsziel beträgt 5.000 Euro netto. Es muss bis einschließlich 30. November 2026 durch vollständig bezahlte Buchungen erreicht werden.
Es handelt sich um den Vorverkauf konkreter Werbeleistungen und nicht um eine Kapitalanlage. Der Kunde erwirbt keine Gesellschafts-, Beteiligungs-, Zins-, Gewinn- oder Renditeansprüche. Der Mühlhof kann den Vorverkauf vorzeitig beenden, wenn das verfügbare Kontingent vergeben oder das Finanzierungsziel erreicht ist.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Gründungspartnerpaketen sind je gebuchter Kampagne folgende Leistungen im Preis enthalten:
- 14 Tage Belegung einer Tafelseite,
- ein Standarddruck,
- einmaliges Aufhängen,
- einmaliges Abnehmen.
Nicht enthalten sind insbesondere Motivgestaltung, Überarbeitung fehlerhafter Druckdaten, Sondermaterialien, zusätzliche Drucke, Expressproduktion und erneute Produktion aufgrund nachträglicher Motivänderungen. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.
6. Nichterreichen des Finanzierungsziels
Wird das Finanzierungsziel von 5.000 Euro netto bis einschließlich 30. November 2026 nicht erreicht, werden die im Rahmen des Vorverkaufs geschlossenen Verträge rückabgewickelt. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel oder per Banküberweisung.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Zinsen, entgangenen Gewinn oder die Beschaffung einer vergleichbaren Werbefläche, bestehen nicht.
7. Inbetriebnahme der Werbetafel
Die Werbetafel soll spätestens am 1. Januar 2027 betriebsbereit sein. Ist die Werbetafel an diesem Tag nicht betriebsbereit, kann der Kunde die Rückabwicklung seines Vertrags und die vollständige Erstattung seiner Zahlung verlangen. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang des Rückzahlungsverlangens.
Der Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht mehr, wenn der Kunde nach Kenntnis der Verzögerung ausdrücklich einer späteren Inbetriebnahme zustimmt.
8. Einlösungsfrist
Die gebuchten Kampagnen können innerhalb von zwei Jahren ab tatsächlicher Inbetriebnahme der Werbetafel eingelöst werden. Der Mühlhof teilt den Gründungspartnern das Datum der Inbetriebnahme in Textform mit. An diesem Datum beginnt die zweijährige Einlösungsfrist.
Nicht innerhalb dieser Frist genutzte Kampagnen verfallen, sofern der Mühlhof die fehlende Einlösung nicht zu vertreten hat.
9. Kampagnenblöcke und Terminvereinbarung
Die Kampagnen werden in festen Buchungsblöcken von jeweils 14 aufeinanderfolgenden Kalendertagen durchgeführt. Die verfügbaren Kampagnenblöcke werden vom Mühlhof festgelegt und den Kunden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Terminvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kampagnenblock besteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Mühlhof in Textform. Der Kunde sollte gewünschte Kampagnenblöcke möglichst frühzeitig anfragen. Bereits belegte oder aus betrieblichen Gründen nicht verfügbare Zeiträume können abgelehnt werden. In diesem Fall bietet der Mühlhof nach Möglichkeit alternative Zeiträume an.
10. Auswahl der Tafelseite
Der Kunde kann bei der Terminvereinbarung eine der beiden Tafelseiten auswählen. Die gewünschte Seite ist erst mit der schriftlichen Termin- und Seitenbestätigung durch den Mühlhof verbindlich reserviert.
Ist die gewünschte Seite im ausgewählten Kampagnenblock bereits belegt, kann der Kunde zwischen der anderen Seite und einem verfügbaren Ersatztermin wählen. Die Buchung einer Kampagne begründet keinen Anspruch auf die gleichzeitige Nutzung beider Seiten.
11. Verschiebung und Absage durch den Kunden
Der Kunde kann einen bestätigten Kampagnenblock bis spätestens 28 Kalendertage vor Kampagnenbeginn einmalig kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin verschieben.
Bei einer späteren Absage oder bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung eines verwendbaren Motivs gilt die Kampagne als genutzt, sofern der reservierte Zeitraum nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Verschiebungen können nur nach Verfügbarkeit und gegen Ersatz der dadurch entstehenden Kosten vereinbart werden.
12. Übertragung von Kampagnen
Eine Übertragung von Kampagnen auf Dritte ist ausschließlich beim ausdrücklich als solches angebotenen Agenturpaket zulässig. Agenturen dürfen die darin enthaltenen Kampagnen ohne gesonderte Zustimmung für unterschiedliche eigene Kunden einsetzen. Die Agentur bleibt gegenüber dem Mühlhof Vertragspartnerin und für Zahlung, Terminabstimmung, Motivlieferung und Einhaltung dieser AGB verantwortlich.
Der isolierte oder gewinnbringende Weiterverkauf einzelner Kampagnenplätze ist nicht gestattet. Die Übertragung verlängert weder die ursprüngliche Einlösungsfrist noch begründet sie einen Anspruch auf bestimmte Kampagnenblöcke oder Tafelseiten. Andere Pakete sind nicht übertragbar, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
13. Bereitstellung der Druckdaten
Der Kunde muss die finalen Druckdaten spätestens 14 Kalendertage vor dem bestätigten Kampagnenbeginn vollständig und in den vom Mühlhof mitgeteilten technischen Spezifikationen bereitstellen.
Der Mühlhof prüft die gelieferten Daten ausschließlich auf ihre grundsätzliche technische Verwendbarkeit. Eine Prüfung von Rechtschreibung, Inhalt, Gestaltung, Werbewirkung oder rechtlicher Zulässigkeit ist nicht geschuldet. Änderungen nach erfolgter Druckfreigabe sowie Neudrucke aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Kundendaten werden dem Kunden zusätzlich berechnet. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unbrauchbarer Druckdaten gehen zulasten des Kunden.
14. Rechte an Werbemotiven
Der Kunde versichert, über sämtliche für Produktion und öffentliche Darstellung erforderlichen Rechte am Werbemotiv zu verfügen. Dies betrifft insbesondere:
- Urheber- und Nutzungsrechte,
- Marken- und Kennzeichenrechte,
- Persönlichkeits- und Bildrechte,
- Rechte an Fotografien, Grafiken, Texten und Schriftarten,
- erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen.
Der Kunde stellt den Mühlhof von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung des vom Kunden bereitgestellten Motivs entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
15. Unzulässige Werbeinhalte
Von der Veröffentlichung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Werbung politischer Parteien, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen,
- Wahlwerbung und sonstige politische Kampagnen,
- Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte,
- Werbung für Glücksspiel,
- pornografische oder sexualisierte Inhalte,
- gewaltverherrlichende Inhalte,
- diskriminierende, menschenverachtende oder extremistische Inhalte,
- irreführende oder sonst rechtswidrige Werbung,
- Werbung direkter Wettbewerber des Mühlhofs und seiner am Standort betriebenen Angebote.
Der Mühlhof kann Motive ablehnen, wenn rechtliche, behördliche, gestalterische oder berechtigte reputationsbezogene Gründe entgegenstehen. Die Ablehnung wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde erhält Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist ein zulässiges Ersatzmotiv einzureichen. Die Motivablehnung berechtigt nicht zur Erstattung, wenn der Kunde kein zulässiges Ersatzmotiv bereitstellt.
16. Ausfälle und Ersatzleistung
Der Mühlhof schuldet die ordnungsgemäße Anbringung des freigegebenen Motivs während des bestätigten Kampagnenblocks. Vollständige Ausfalltage, an denen das Motiv nicht angebracht oder die Werbetafel technisch nicht nutzbar ist, werden nach Möglichkeit unmittelbar oder in einem späteren Zeitraum nachgeholt.
Beträgt der vollständige Ausfall mehr als sieben Kalendertage, kann der Kunde zwischen einem Ersatztermin und einer anteiligen Erstattung für die ausgefallenen Tage wählen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mühlhofs.
17. Sichtbehinderungen
Vorübergehende Sichtbehinderungen, insbesondere durch parkende Fahrzeuge, Baustellen, Vegetation, Witterung, Verkehrssituationen oder vergleichbare äußere Einflüsse, liegen außerhalb des geschuldeten Leistungsumfangs. Sie begründen keine Minderung, Erstattung oder Ersatzleistung, solange das Plakat ordnungsgemäß angebracht und die Werbetafel grundsätzlich nutzbar ist. Eine bestimmte ununterbrochene Sichtbarkeit aus allen Blickrichtungen wird nicht geschuldet.
18. Reichweite und Werbeerfolg
Angaben zu Reichweite, Verkehrsaufkommen und möglichen Sichtkontakten beruhen auf Schätzungen und verfügbaren Verkehrsdaten. Der Mühlhof übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Zahl tatsächlicher Sichtkontakte, eine bestimmte Aufmerksamkeit oder Erinnerungswirkung, Kundenanfragen, Verkäufe oder Umsätze oder einen bestimmten wirtschaftlichen Werbeerfolg.
19. Fotodokumentation
Eine fotografische Dokumentation des aufgehängten Motivs ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Eine Fotodokumentation kann im Einzelfall freiwillig oder als gesonderte Zusatzleistung bereitgestellt werden.
20. Eigenbelegung und freie Kapazitäten
Der Mühlhof ist berechtigt, nicht verbindlich gebuchte Tafelseiten und Kampagnenblöcke für eigene Werbung, Veranstaltungen, Kooperationspartner oder sonstige Inhalte zu verwenden. Hieraus entstehen gebuchten Kunden keine Ansprüche. Bereits bestätigte Kampagnenblöcke und Tafelseiten bleiben unberührt.
21. Höhere Gewalt
Kann eine Kampagne aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Vandalismus, Unfällen, außergewöhnlicher Witterung oder vergleichbarer, nicht vom Mühlhof zu vertretender Ereignisse nicht wie vereinbart durchgeführt werden, wird die ausgefallene Leistung nach Möglichkeit nachgeholt. Ist eine Nachholung dauerhaft nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, wird der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Preis erstattet.
22. Haftung
Der Mühlhof haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts und bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
23. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand.
Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der jeweiligen Rechnung oder Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
